Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für Instrumental- und Gesangsunterricht

§ 1. Leistungen und Wahlmöglichkeiten

MUSICATION bietet Musikunterricht, Teilnahme an Musikgruppen und Workshops gemäß der aktuellen Unterrichts- und Kursgebührenordnung an. Die angebotenen Leistungen werden auf Anfrage bekannt gegeben, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Gruppenunterricht. Gruppenunterricht kann nur erteilt werden, wenn entsprechende Partner vorhanden sind.

§ 2. Unterrichtszeiten und Unterrichtsausfälle

Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich an dem bei Vertragsbeginn festgelegten Tag und der Uhrzeit statt. Änderungen sind nach Absprache zwischen Lehrkraft und Schüler/in möglich. In den Schulferien (gemäß der allgemeinen Ferienordnung in Bayern) und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

§ 3. Vertragsdauer und Kündigung

Der Unterrichtsvertrag bindet die Vertragspartner für ein Jahr (12 Monate). Während des Vertragsjahres besteht für den/die Schüler/in die Möglichkeit, auf ein anderes Instrument zu wechseln, sofern dieses von MUSICATION angeboten wird. Ein Wechsel ist nur am Monatsanfang möglich. Der Vertrag endet, sofern vor dessen Ablauf keine Vertragsverlängerung zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen wird. Für neu eintretende Schüler/innen wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. Während dieser Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Probezeit erlischt bei einer Wiederanmeldung. Eine Kündigung während des laufenden Vertragsjahres ist nicht möglich. Ausnahme: Die Kurse „Kinder & Musik“ können nur zum Ende der Probezeit gekündigt werden.

§ 4. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Die Unterrichts- und Kursgebühren richten sich nach der jeweils geltenden Unterrichts- und Kursgebührenordnung, die beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Unterrichtsvertrages ist. Die Unterrichtsgebühr bezieht sich auf das gesamte Vertragsjahr, wird als solche auch berechnet und kann in einem Betrag oder in monatlichen Raten bezahlt werden. Bei Bezahlung des gesamten Jahresbeitrages im Voraus wird ein Rabatt von 3% gewährt. Bei Ratenzahlung sind die einzelnen Raten spätestens am Zehnten des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Kommt es zu einem Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen, wird das geschuldete (restliche) Jahreshonorar insgesamt zur Zahlung fällig. Die Unterrichts- und Kursgebührenordnung ist mindestens für die Dauer eines Jahres ab Beginn des Unterrichtsvertrages gültig. Bei Rücklastschriften im Lastschrifteinzugsverfahren wird zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben und ebenfalls per Lastschrift eingezogen.

§ 5. Unterrichts- und Probenausfall

Es besteht kein Anspruch des Schülers/der Schülerin auf Leistung von Unterrichtsstunden, die von ihm/ihr abgesagt oder versäumt werden. Bei Unterrichtsausfall seitens der Lehrkraft wird der Unterricht nachgeholt oder von der Unterrichtsgebühr nach Vereinbarung abgezogen. Bei Unterrichtsausfall, der auf höhere Gewalt, wie z.B. Witterungseinflüsse und dergleichen, zurückzuführen ist, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Kann der Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden. Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin an einer ansteckenden Krankheit, ist die Musikschule davon vorher in Kenntnis zu setzen.

§ 6. Ausschlusskriterien

Der Musikschüler kann vom Unterricht mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden: a) bei erheblichem Zahlungsverzug hinsichtlich der jeweiligen Unterrichts- bzw. Kursgebühren, b) bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie z.B. Störung des Unterrichts, ungebührlichem Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrkräften.

§ 7 Vertragsabschluss und Zustimmung zu Bedingungen

Die Unterrichts- bzw. Kursanmeldung wird durch die schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich bzw. Online-Anmeldung rechtskräftig.

§ 8. Nutzung von Medien und Fotos

Der/Die Musikschüler/in bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreterin/deren gesetzlicher Vertreter willigt mit seiner/ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass Fotos, Dias, Videomitschnitte und andere Medien aus Unterrichtsarbeit und Schulleben, auf denen die Teilnehmenden erkennbar sind, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit für die Schule verwendet werden dürfen. Insbesondere Facebook, Instagram und Youtube.

§ 9. Kopierlizenzgebühr

Für alle Instrumental- und Gesangsunterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler/in (nicht Fachbelegung) erhoben.

§ 10. Haftung und Vertretung Minderjähriger

Bei Minderjährigen erklärt dessen gesetzlicher Vertreter für etwaige Verbindlichkeiten aufzukommen und auf Einrede der Voranklage zu verzichten.

§ 11. Änderungen und Gültigkeit

Sollten einzelne Punkte oder Sätze dieser allgemeinen Unterrichtsbedingungen nicht den gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so sind sich die Vertragspartner darüber im Klaren, dass diese durch entsprechende rechtsgültige Formulierungen ersetzt werden. Der Unterrichtsvertrag in seiner Gesamtheit wird dadurchnicht berührt.

§ 12. Erfüllungsort

Erfüllungsort beider Parteien ist Nürnberg.

Allgemeine Vertragsbedingungen für Ensembles/Chöre und Trommelkurs

§ 1. Leistungen und Wahlmöglichkeiten

MUSICATION bietet Musikunterricht, Teilnahme an Musikgruppen und Workshops gemäß der aktuellen Unterrichts- und Kursgebührenordnung an. Die angebotenen Leistungen werden auf Anfrage bekannt gegeben, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben.

§ 2. Probentermine und -ausfälle

Ensembleproben finden einmal wöchentlich oder alle 14 Tage statt. Änderungen sind nach Bekanntgabe durch den/die Ensembleleiterin möglich. In den Schulferien (gemäß der allgemeinen Ferienordnung in Bayern) und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Proben bzw. Unterricht statt (Ausnahmen sind jedoch durch Absprache möglich).

§ 3. Gebühren

Die Ensemblegebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung. Bei Rücklastschriften im Lastschrifteinzugsverfahren wird zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben und ebenfalls per Lastschrift eingezogen.

§ 4. Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

§ 5. Probenausfall und Verhalten bei Krankheit

Es besteht kein Anspruch des Ensemblemitglieds auf Leistung von Proben, die vom Mitglied abgesagt oder versäumt werden. Bei Probenausfall, der auf höhere Gewalt, wie z.B. Witterungseinflüsse und dergleichen, zurückzuführen ist, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Erkrankt ein Ensemblemitglied an einer ansteckenden Krankheit, ist die Musikschule davon in Kenntnis zu setzen, und das Ensemblemitglied muss den Proben unbedingt fernbleiben.

§ 6. Ausschlusskriterien

Das Ensemblemitglied kann von der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden: a) bei erheblichem Zahlungsverzug hinsichtlich des Mitgliedsbeitrags, b) bei schwerwiegenden Verfehlungen (z.B. Störung der Proben, ungebührlichem Verhalten gegenüber Ensembleleiterin oder Ensemblemitgliedern).

§ 7. Haftung und Vertretung Minderjähriger

Bei Minderjährigen erklärt dessen gesetzlicher Vertreter für etwaige Verbindlichkeiten aufzukommen und auf Einrede der Voranklage zu verzichten.

§ 8. Änderungen und Gültigkeit

Sollten einzelne Punkte oder Sätze dieser allgemeinen Unterrichtsbedingungen nicht den gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so sind sich die Vertragspartner darüber im Klaren, dass diese durch entsprechende rechtsgültige Formulierungen ersetzt werden. Der Unterrichtsvertrag in seiner Gesamtheit wird dadurch nicht berührt.

§ 9. Erfüllungsort

Erfüllungsort beider Parteien ist Nürnberg.

Allgemeine Vertragsbedingungen für Kurse „Kinder & Musik“

§ 1. Kursdetails und -zeiten

Der Kurs umfasst 15 Unterrichtseinheiten (Musikgarten) und 17 Unterrichtseinheiten (Musikwerkstatt). Er findet einmal wöchentlich zu den festgelegten Zeiten, außer in den Schulferien, statt. Außer anders angegeben.

§ 2. Ausfall durch Schule und Teilnehmer

Bei Unterrichtsausfall seitens der Schule (z.B. Krankheit der Kursleiterin/des Kursleiters) verlängert sich der Kurs entsprechend der Anzahl der ausgefallenen Stunden. Bei Unterrichtsausfall seitens der Teilnehmerin/des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Kann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Witterungseinflüsse, Epidemien, staatliche Verordnungen etc.) keine Leistung seitens der Schule angeboten werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Erkrankt die Teilnehmerin/der Teilnehmer an einer ansteckenden Krankheit, ist sie/er verpflichtet, die Musikschule davon in Kenntnis zu setzen, und muss dem Unterricht unbedingt fernbleiben.

§ 3. Gebühren

Nach Eingang der Anmeldung erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer von uns eine Kopie, die gleichzeitig Anmeldebestätigung und Rechnung ist. Bei einer Stornierung seitens der Teilnehmerin/des Teilnehmers innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro berechnet. Bei Rücklastschriften im Lastschrifteinzugsverfahren wird zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben und ebenfalls per Lastschrift eingezogen.

§ 4. Kursausfall und Ersatztermine

Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, behalten wir uns vor, diesen abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten. Der Ersatztermin muss jedoch von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nicht akzeptiert werden und berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall wird die Kursgebühr umgehend zurückerstattet.

§ 5. Erfüllungsort

Erfüllungsort beider Parteien ist Nürnberg.

Allgemeine Unterrichtsbedingungen
für externe Kurse in Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten

§1. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich an dem bei Vertragsbeginn festgelegten Tag und der Uhrzeit statt. In den Schulferien (gemäß der allgemeinen Ferienordnung in Bayern) und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

§2. Der Unterrichtsvertrag bindet die Vertragspartner für die in der Anmeldung vereinbarte Periode. Es wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. Zum Ende der Probezeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung nicht möglich.

§3. Die Unterrichtsgebühr bezieht sich auf das gesamte Vertragsjahr, wird als solche auch berechnet und kann in einem Betrag oder in monatlichen Raten bezahlt werden. Bei Bezahlung des gesamten Jahresbeitrages im Voraus wird ein Rabatt von 3 % gewährt. Bei Ratenzahlung sind die einzelnen Raten spätestens am Zehnten des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Kommt es zu einem Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen, wird das geschuldete (restliche) Jahreshonorar insgesamt zur Zahlung fällig. Die Unterrichts- und Kursgebührenordnung ist mindestens für die Dauer eines Jahres ab Beginn des Unterrichtsvertrages gültig. Bei Rücklastschriften im Lastschrifteinzugsverfahren wird zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben und ebenfalls per Lastschrift eingezogen.

§4. Es besteht kein Anspruch des Schülers auf Leistung von Unterrichtsstunden, die vom Schüler abgesagt oder versäumt werden. Bei Unterrichtsausfall seitens des Musiklehrers wird der Unterricht nachgeholt oder von der Unterrichtsgebühr nach Vereinbarung abgezogen. Bei Unterrichtsausfall, der auf höhere Gewalt, wie z.B. Witterungseinflüsse, Streik des Personals der Einrichtung und dergleichen, zurückzuführen ist, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

§5. Der Musikschüler kann vom Unterricht mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden: a) bei erheblichem Zahlungsverzug hinsichtlich der jeweiligen Unterrichts- bzw. Kursgebühren, b) bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie z.B. Störung des Unterrichts, ungebührlichem Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrkräften.

§6. Die Unterrichts- bzw. Kursanmeldung wird durch die schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Der Anmeldende bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erklärt sich durch seine Unterschrift mit diesen allgemeinen Unterrichtsbedingungen und der jeweils geltenden Unterrichts- und Kursgebührenordnung einverstanden.

§7. Bei Minderjährigen erklärt dessen gesetzlicher Vertreter, für etwaige Verbindlichkeiten aufzukommen und auf die Einrede der Vorausklage zu verzichten.

§8. Sollten einzelne Punkte oder Sätze dieser allgemeinen Unterrichtsbedingungen nicht den gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so sind sich die Vertragspartner darüber im Klaren, dass diese durch entsprechende rechtsgültige Formulierungen ersetzt werden. Der Unterrichtsvertrag in seiner Gesamtheit wird dadurch nicht berührt.

§9. Erfüllungsort beider Parteien ist Nürnberg.

Nürnberg, Januar 2024