Schutzkonzept zur Sicherstellung des Kindeswohls an der Musication

MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK
Schutzkonzept zur Sicherstellung des Kindeswohls

Stand: April 2026

1. Grundlage und Zweck

Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.

Sexuelle Gewalt ist gesellschaftliche Realität. Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Dieses Schutzkonzept von MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK soll zur Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt dienen. Es zeigt auf, welche Schritte wir zur Prävention unternehmen, und macht deutlich, dass wir auf Verdachtsfälle konkret und entschlossen reagieren.

2. Grundsätzliche Gedanken zu Nähe und Distanz

Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, kommt dem Thema Nähe und Distanz eine bedeutende Rolle zu. Die Leitung von MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK setzt voraus, dass alle Lehrkräfte sich jederzeit – im Unterricht und bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts – ihrer Rolle bewusst sind. Sie haben für ihre Schülerinnen und Schüler Vorbildfunktion.

Pädagogisch unangemessene Grenzverletzungen können unabsichtlich verübt werden und/oder aus fachlichen beziehungsweise persönlichen Unachtsamkeiten resultieren. Sie beruhen nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso auf der subjektiven Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im schulischen Alltag nicht immer vollkommen ausschließen. Wird sich die Lehrkraft einer solchen Grenzverletzung bewusst, ist es selbstverständlich und Ausdruck eines achtsamen Umgangs, sich dafür zu entschuldigen und Wiederholungen zu vermeiden.

Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind. Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung den Schülerinnen und Schülern gegenüber.

Das Spektrum sexueller Belästigung und Gewalt umfasst:

  • Anzügliche Äußerungen und sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch
  • Abfällige, sexistische Kommentare zu äußerer Erscheinung, Person, Verhalten und Intimleben
  • Verbales, schriftliches oder bildliches Präsentieren obszöner, pornographischer und sexuell herabwürdigender Inhalte und Darstellungen
  • Unerwünschte, intime Berührungen
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • Unerwünschte und unangemessene Annäherungsversuche über E-Mails, SMS, soziale Netzwerke etc.

3. Ansprechpersonen

MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK benennt zwei interne Ansprechpersonen, an die sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei Fragen, Beobachtungen oder Verdachtsfällen jederzeit vertraulich wenden können:

Schulleitung:
Johannes Geiß
Schanzäckerstraße 33–35, 90429 Nürnberg
Johannes.geiss@musication.de
0911/535659

Sekretariat:
Frau Lenka Baade
Schanzäckerstraße 33–35, 90429 Nürnberg
info@musication.de
0911/535659

Beide Ansprechpersonen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Meldungen können persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Niemand muss befürchten, durch eine Meldung Nachteile zu erleiden. Darüber hinaus stehen externe Beratungsstellen zur Verfügung – siehe Abschnitt 8.

4. Prävention

4.1 Erweitertes Führungszeugnis

Alle Lehrkräfte von MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK müssen vor Aufnahme ihrer Unterrichtstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Vorlage wird dokumentiert.

4.2 Kenntnisnahme und Schulung

Alle Lehrkräfte erhalten dieses Schutzkonzept vor Beginn ihrer Tätigkeit und bestätigen dessen Kenntnisnahme schriftlich. Die Schulleitung stellt sicher, dass das Konzept im persönlichen Gespräch erläutert wird. Bei wesentlichen Änderungen des Konzepts erfolgt erneute Kenntnisnahme. Darüber hinaus werden Lehrkräfte regelmäßig für die Themen Kinderschutz und Prävention sensibilisiert, beispielsweise durch Hinweise auf Fortbildungsangebote des BDFM oder der LDFM.

4.3 Selbstreflexion der Lehrkräfte

Neben der Vermittlung musikalischer und instrumentaler Inhalte gehört die kontinuierliche Selbstreflexion zu den Aufgaben aller Lehrkräfte. Folgende Fragen sollen dabei als Orientierung dienen:

  • Welche Verhaltensweisen können als Grenzverletzung empfunden und/oder missverstanden werden?
  • Wo beginnen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt? Wie viel Nähe und Verbindlichkeit ist pädagogisch förderlich und sinnvoll?
  • Wie kann ich als Lehrkraft zu einem gesunden, respektvollen, offenen und sicheren Unterrichtsklima gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen beitragen?
  • Was gehört zu meiner Rolle? Ich bin nicht Freundin oder Freund, Elternteil, Therapeutin oder Therapeut, Partnerin oder Partner.
  • Was bedeutet das konkret für Nähe und Distanz zu meinen Schülerinnen und Schülern? Pflege ich eine ausreichende professionelle Distanz?
  • Wie trenne ich Beruf und Privatleben, auch in sozialen Netzwerken?
  • Wie und wo setze ich Grenzen, wenn ein Kind oder Jugendlicher Körperkontakt oder über den Unterricht hinausgehenden persönlichen Kontakt sucht?
  • Wie verhalte ich mich, um meine Schülerinnen und Schüler leistungsgerecht zu fördern, ohne das Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen?

4.4 Regelungen für den Einzelunterricht

Der Einzelunterricht bildet an MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK den Regelfall. Da er strukturell besondere Anforderungen an den Kinderschutz stellt, gelten folgende Regelungen:

  • Unterrichtsräume sind nicht von innen abschließbar. Türen dürfen während des Unterrichts nicht blockiert werden. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können jederzeit eintreten oder den Raum verlassen.
  • Im Bereich musikalische Früherziehung findet der Unterricht in der Regel als Gruppenunterricht statt. Eltern begleiten ihre Kinder bis zur Unterrichtsraumtür und warten während des Unterrichts im Wartebereich der Schule. Ein Betreten des Unterrichtsraums während der laufenden Stunde ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da dies den Gruppenunterricht erheblich beeinträchtigt. Wünschen Eltern ein Gespräch über ihr Kind oder den Unterrichtsverlauf, steht die Lehrkraft gerne vor oder nach der Stunde zur Verfügung.
  • Unterrichtsnachholstunden finden gelegentlich am Wochenende oder in den Schulferien statt. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass eine Lehrkraft mit einem einzelnen Kind oder Jugendlichen allein im Gebäude ist. In solchen Situationen gilt: Die Lehrkraft informiert die Erziehungsberechtigten vorab darüber, dass der Unterricht außerhalb der regulären Schulzeiten stattfindet. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind in dieser Zeit ausdrücklich eingeladen, im Wartebereich zu warten oder das Kind zu bringen und abzuholen. Die Lehrkraft dokumentiert die Unterrichtseinheit kurz – Datum, Uhrzeit, Name des Schülers oder der Schülerin – und teilt dies der Schulleitung mit.

4.5 Berührungen im Unterricht

Berührungen können im Musikschulunterricht hilfreich sein, um körperliche Aspekte wie Haltung und Atmung zu vermitteln oder zu verdeutlichen. Der didaktische Nutzen solcher Berührungen muss für die Schülerinnen und Schüler stets eindeutig erkennbar sein und gegebenenfalls erläutert werden.

Im Falle von notwendig erscheinenden Berührungen müssen Lehrkräfte vorab das Einverständnis der Schülerinnen und Schüler sicherstellen und auf kleinste Anzeichen von Widerstand reagieren. Diese gesetzten Grenzen sind zu respektieren. Es ist dann Aufgabe der Lehrkraft, andere Möglichkeiten zur Vermittlung der Unterrichtsinhalte zu finden.

Bei Kindern unter sechs Jahren – insbesondere im Bereich der musikalischen Früherziehung – gelten erhöhte Sorgfaltspflichten. Berührungen sind hier nur im pädagogisch klar begründeten Rahmen zulässig. Eltern werden zu Beginn des Kurses über diese Grundsätze informiert.

4.6 Digitale Kommunikation

Die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern erfolgt bei MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK über verschiedene Kanäle. Da viele Lehrkräfte als Honorarkräfte tätig sind, wird kein einheitlicher Kanal vorgeschrieben. Folgende Leitlinien sind jedoch verbindlich:

  • Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt grundsätzlich über die Erziehungsberechtigten, nicht direkt mit dem Kind oder Jugendlichen. Eine direkte Kommunikation zwischen Lehrkraft und Minderjährigem ist möglich, wenn die Erziehungsberechtigten dem ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmung sollte vorab eingeholt werden und kann jederzeit widerrufen werden.
  • Inhalte der Kommunikation bleiben stets sachlich und auf unterrichtliche oder organisatorische Themen beschränkt.
  • Persönliche oder intime Nachrichten an Schülerinnen und Schüler sind unzulässig.
  • Lehrkräfte vermeiden es, Minderjährige in sozialen Netzwerken als Kontakte hinzuzufügen oder dort mit ihnen zu interagieren.
  • Nachrichten sollen zu üblichen Tageszeiten verschickt werden. Kontaktaufnahmen zu späten Abend- oder Nachtstunden sind zu vermeiden.
  • Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Angemessenheit einer Kommunikation wenden sich Lehrkräfte an die Schulleitung.

4.7 Foto- und Filmaufnahmen

Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern – ob im Unterricht, bei Proben oder bei Veranstaltungen – bedürfen stets der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Siehe hierzu ebenfalls §8 unserer AGB. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, z.B. auf der Schulhomepage oder in sozialen Netzwerken, erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen und gemäß den Vorgaben der DSGVO.

4.8 Verhalten der Schülerinnen und Schüler untereinander

Lehrkräfte sind sensibel für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler untereinander. Respektloser Umgang, Ausgrenzung und Mobbing – auch in sozialen Netzwerken – werden nicht geduldet. Bei Fehlverhalten schreiten Lehrkräfte ein, suchen das Gespräch und informieren bei Bedarf die Schulleitung. Schwerwiegendes oder wiederholtes Fehlverhalten kann zum Ausschluss aus Ensembles oder von MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK führen.

5. Selbstverständnis aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im gemeinsamen pädagogischen und künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse. Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Musikschule hat eine besondere Qualität. Gerade im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen arbeiten Musikpädagoginnen und Musikpädagogen sowie Schülerinnen und Schüler sehr unmittelbar, nah und intensiv miteinander. Aus diesem Grunde müssen wir in Hinsicht auf das sehr individuelle Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Uns ist dabei wichtig:

  • MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK ist ein Ort, an dem Menschen unterstützt, gefördert und in der Entfaltung ihrer Potenziale bestärkt werden – nicht verunsichert, beschämt oder klein gemacht.
  • Wir sind uns unserer Rolle und Vorbildfunktion in den verschiedenen Situationen bewusst: als Lehrkraft im Unterricht, als Aufsichtsperson bei Veranstaltungen, bei Kontakten mit Schülerinnen und Schülern und deren Eltern.
  • Auch als Lehrkraft dürfen wir Grenzen setzen und entscheiden, wie nah wir den Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern und deren Eltern zulassen wollen.
  • Unser Handeln ist geleitet durch einen achtsamen Umgang miteinander sowie einen offenen und aufmerksamen Blick für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.
  • Wir verhalten uns kultursensibel und begegnen mit Respekt den Werten und Gepflogenheiten anderer Kulturkreise.
  • Unsere Sprache ist respektvoll und der Rolle des Lehrenden und der Unterrichtssituation angemessen.

6. Intervention: Stufenplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK sind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses oder sexualisiertes Verhalten zu reagieren – ob durch Kolleginnen und Kollegen gegenüber Schülerinnen und Schülern oder durch Schülerinnen und Schüler untereinander. Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl.

Stufe 1: Wahrnehmung und Dokumentation

Wer eine Beobachtung macht, einen Verdacht hegt oder einen Hinweis erhält, dokumentiert diesen zeitnah und sachlich in Schriftform. Festgehalten werden: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, konkrete Beobachtung oder Aussage. Die Dokumentation wird sicher aufbewahrt und nicht an Unbefugte weitergegeben.

Stufe 2: Vertrauliches Gespräch mit der Ansprechperson

Die dokumentierte Wahrnehmung wird zeitnah – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – mit einer der benannten Ansprechpersonen (Schulleitung oder Frau Lenka Baade) besprochen. Das Gespräch dient der ersten Einschätzung: Handelt es sich um eine einmalige Grenzverletzung, ein Muster oder einen ernsthaften Verdacht? Die Ansprechperson entscheidet gemeinsam mit der meldenden Person über die weiteren Schritte.

Stufe 3: Interne Klärung und Schutzmaßnahmen

Ergibt die erste Einschätzung einen konkreten Verdacht, leitet die Schulleitung interne Schutzmaßnahmen ein. Dazu kann gehören: vorübergehende Änderung von Unterrichtszeiten oder -räumen, Begleitung durch eine zweite Person, etc. In dieser Phase wird noch keine öffentliche Aussage gemacht und kein direktes Gespräch mit der verdächtigen Person gesucht, das Beweise gefährden könnte.

Stufe 4: Einschaltung einer externen Fachkraft

Spätestens bei einem ernsthaften Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zieht die Schulleitung eine externe Fachkraft hinzu – z.B. das Kinderschutzzentrum Nürnberg oder das Jugendamt der Stadt Nürnberg. Diese beraten vertraulich und helfen bei der Einschätzung, ob und wie weitere Schritte – etwa eine Meldung an das Jugendamt – erforderlich sind. Eine solche Beratung verpflichtet nicht automatisch zu einer Meldung, gibt aber Handlungssicherheit.

Stufe 5: Meldung an das Jugendamt oder Strafanzeige

Ergibt sich der begründete Verdacht einer Straftat oder einer ernsthaften Kindeswohlgefährdung, erstattet die Schulleitung – gegebenenfalls in Absprache mit der externen Fachkraft – Meldung beim Jugendamt oder Strafanzeige bei der Polizei. Das Kindeswohl hat dabei absoluten Vorrang vor dem Schutz des Schulnamens oder dem Arbeitsverhältnis der betreffenden Lehrkraft.

Rehabilitation bei unberechtigtem Verdacht

Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist es Aufgabe der Schulleitung, die betroffene Person ohne Einschränkungen zu rehabilitieren und diesen Schritt intern transparent zu kommunizieren.

7. Beschwerdeweg für Schülerinnen, Schüler und Eltern

Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern haben jederzeit das Recht, Beobachtungen, Beschwerden oder Fragen zu äußern. Dies kann erfolgen:

  • Persönlich bei der Schulleitung oder Frau Lenka Baade
  • Per Telefon oder E-Mail an die genannten Ansprechpersonen
  • Anonym über unseren Briefkasten im Eingangsbereich der Schule

Jede Meldung wird ernst genommen, vertraulich behandelt und innerhalb von fünf Werktagen beantwortet oder an die zuständige Stelle weitergeleitet.

8. Externe Anlaufstellen

Jugendamt der Stadt Nürnberg
www.nuernberg.de/internet/jugendamt/
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: www.nuernberg.de/internet/jugendamt/missbrauch_gewalt.html

Kinderschutzzentrum Nürnberg
Beratung für Fachkräfte, Eltern und Betroffene: www.kinderschutzzentrum-nuernberg.de

Nummer gegen Kummer (kostenlos, anonym)
Kinder und Jugendliche: 116 111
Eltern: 0800 111 0 550

Bundesweites Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 (kostenlos, Mo–Sa 9–21 Uhr)

9. Geltung und Überprüfung

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Lehrkräfte, Honorarkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von MUSICATION – SCHULE FÜR MUSIK. Es wird jährlich von der Schulleitung überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Alle Lehrkräfte bestätigen die Kenntnisnahme dieses Konzepts durch ihre Unterschrift.